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   BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75   

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BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75 (https://dejure.org/1977,9647)
BSG, Entscheidung vom 05.10.1977 - 3 RK 35/75 (https://dejure.org/1977,9647)
BSG, Entscheidung vom 05. Oktober 1977 - 3 RK 35/75 (https://dejure.org/1977,9647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 11
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.11.1962 - 3 RK 15/58

    Anspruch auf Zahlung von Krankengeld und Hausgeld gegen die Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
    Diese Rechtsfolge ergibt sich aus § 206 RVO, und der Senat hat demgemäß schon in dem Urteil vom 26. Juni 1975 ( BSGE 40, 104 [BSG 26.06.1975 - 3 RK 70/74] ) darauf hingewiesen, daß der Zeitpunkt des Versicherungsfalls der Krankheit für sich allein nicht von entscheidender Bedeutung für die Entstehung von Leistungsansprüchen ist (vgl BSGE 40, 104, 105 [BSG 26.06.1975 - 3 RK 70/74]; siehe dazu auch BSGE 18, 122, 125 [BSG 27.11.1962 - 3 RK 15/58] ).

    Versicherungsfall bleibt der Eintritt der Krankheit, weil davon die nähere Anspruchsbestimmung (ob begrenzte oder unbegrenzte Bezugszeit) abhängt, die Arbeitsunfähigkeit hat vielmehr nur die Bedeutung eines speziellen Leistungsfalls (vgl BSGE 16, 177, 179, 180; 18, 122, 125; 25, 37, 39), wobei allerdings das Ereignis "Eintritt der Arbeitsunfähigkeit" als Leistungsfall mehr und mehr selbständige Bedeutung gewonnen hat (so schon RVA, GE Nr. 5545 in AN 1944, S. 11 38, 39).

  • BSG, 20.09.1972 - 3 RK 82/71

    Krankenversicherung - Träger - Leistungsverpflichtung - Krankenhauspflege -

    Auszug aus BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
    Für den Anspruch auf Krankenhauspflege galt die gleiche Begrenzung wie für das Krankengeld (§ 184 Abs. 1 Satz 1 RVO aF, vgl. dazu BSGE 34, 266 [BSG 20.09.1972 - 3 RK 82/71] ).

    Danach konnte die Kasse anstelle der Krankenpflege Krankenhauspflege gewähren, die, wie bereits dargelegt, im gleichen Umfang zeitlich begrenzt war wie der Krankengeldanspruch (vgl BSGE 34, 266 [BSG 20.09.1972 - 3 RK 82/71] ).

  • BSG, 20.12.1966 - 3 RK 94/65

    Krankengeldanspruch - Ausgeschiedenes Miglied - Erkrankung während der

    Auszug aus BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
    Er ist übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts (RVA) zu dem Ergebnis gekommen, daß auch Ansprüche auf Krankengeld entstehen, wenn der Versicherungsfall der Krankheit während der Mitgliedschaft, die Arbeitsunfähigkeit aber erst während der nachgehenden Frist eingetreten ist (vgl RVA, GE Nr. 5545 in AN 1944, S. 11 38; BSG, Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 59/64 - in KVRS 2310/4; BSGE 26, 57 ).

    Insoweit wirkt der Grundsatz, daß der einmal begründete Anspruch durch eine nachträglich eintretende rechtliche Änderung (Ausscheiden) nicht berührt wird, zumal die Bezugsdauer der Krankenpflege (§ 183 Abs. 1 Satz 2 RVO) lex specialis gegenüber § 183 Abs. 2 RVO ist (so im Ergebnis schon RVA, GE Nr. 5545 a.a.O.; vgl auch BSGE 28, 249, 251f [BSG 15.10.1968 - 3 RK 1/66]; 26, 57, 58 ) .

  • BSG, 11.08.1966 - 3 RK 59/64
    Auszug aus BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
    Er ist übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts (RVA) zu dem Ergebnis gekommen, daß auch Ansprüche auf Krankengeld entstehen, wenn der Versicherungsfall der Krankheit während der Mitgliedschaft, die Arbeitsunfähigkeit aber erst während der nachgehenden Frist eingetreten ist (vgl RVA, GE Nr. 5545 in AN 1944, S. 11 38; BSG, Urteil vom 11. August 1966 - 3 RK 59/64 - in KVRS 2310/4; BSGE 26, 57 ).
  • BSG, 15.10.1968 - 3 RK 1/66

    Krankenpflegeanspruch - Krankheitsbeginn - Inanspruchnahme einer Heilbehandlung -

    Auszug aus BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
    Insoweit wirkt der Grundsatz, daß der einmal begründete Anspruch durch eine nachträglich eintretende rechtliche Änderung (Ausscheiden) nicht berührt wird, zumal die Bezugsdauer der Krankenpflege (§ 183 Abs. 1 Satz 2 RVO) lex specialis gegenüber § 183 Abs. 2 RVO ist (so im Ergebnis schon RVA, GE Nr. 5545 a.a.O.; vgl auch BSGE 28, 249, 251f [BSG 15.10.1968 - 3 RK 1/66]; 26, 57, 58 ) .
  • BSG, 26.06.1975 - 3 RK 70/74

    Krankenkasse - Leistungsverpflichtung - Entstehung - Beitragsannahme - Frist

    Auszug aus BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
    Diese Rechtsfolge ergibt sich aus § 206 RVO, und der Senat hat demgemäß schon in dem Urteil vom 26. Juni 1975 ( BSGE 40, 104 [BSG 26.06.1975 - 3 RK 70/74] ) darauf hingewiesen, daß der Zeitpunkt des Versicherungsfalls der Krankheit für sich allein nicht von entscheidender Bedeutung für die Entstehung von Leistungsansprüchen ist (vgl BSGE 40, 104, 105 [BSG 26.06.1975 - 3 RK 70/74]; siehe dazu auch BSGE 18, 122, 125 [BSG 27.11.1962 - 3 RK 15/58] ).
  • BSG, 25.05.1966 - 3 RK 8/63

    Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherungsfalls - Zum Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
    Versicherungsfall bleibt der Eintritt der Krankheit, weil davon die nähere Anspruchsbestimmung (ob begrenzte oder unbegrenzte Bezugszeit) abhängt, die Arbeitsunfähigkeit hat vielmehr nur die Bedeutung eines speziellen Leistungsfalls (vgl BSGE 16, 177, 179, 180; 18, 122, 125; 25, 37, 39), wobei allerdings das Ereignis "Eintritt der Arbeitsunfähigkeit" als Leistungsfall mehr und mehr selbständige Bedeutung gewonnen hat (so schon RVA, GE Nr. 5545 in AN 1944, S. 11 38, 39).
  • BSG, 13.02.1962 - 3 RK 63/61

    Die Neuregelung über die grundsätzlich unbegrenzte Gewährung von Krankengeld (und

    Auszug aus BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
    Versicherungsfall bleibt der Eintritt der Krankheit, weil davon die nähere Anspruchsbestimmung (ob begrenzte oder unbegrenzte Bezugszeit) abhängt, die Arbeitsunfähigkeit hat vielmehr nur die Bedeutung eines speziellen Leistungsfalls (vgl BSGE 16, 177, 179, 180; 18, 122, 125; 25, 37, 39), wobei allerdings das Ereignis "Eintritt der Arbeitsunfähigkeit" als Leistungsfall mehr und mehr selbständige Bedeutung gewonnen hat (so schon RVA, GE Nr. 5545 in AN 1944, S. 11 38, 39).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Allerdings wurde unter der Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) unter Berufung auf den - gesetzlich nicht geregelten - "Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalles" die Ansicht vertreten, dass die Behandlungsbedürftigkeit und die Arbeitsunfähigkeit nur verschiedene Erscheinungsformen des "einheitlichen Versicherungsfalles Krankheit" seien (vgl BSGE 25, 37 f; 45, 11, 14 f).
  • BSG, 28.04.1981 - 3 RK 8/80

    Beginn einer neuen Rahmenfrist - Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs -

    eine Mitgliedschaft mit Krankengeldberechtigung gehandelt haben, denn der Krankengeldanspruch war dem Grunde nach bereits durch den während einer Mitgliedschaft mit Krankengeldberechtigung eingetretenen Versicherungsfall entstanden (zur Wiedergewährung von Krankengeld vgl BSGE 45, 11 ff = SozR 2200 5 185 RVONr 11; BSGE 49, 165 ff = SozR 2200 5 185 EVO Nr. 50; Urteil des Senats vom selben Tage - j RK 12/80 -).

    Der Senat hat dargelegt, daß dann, wenn ein Versicherter aus der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet, in aller Regel seine Ansprüche an diese enden und lediglich aus Gründen sozialer Härteminderung nachgehende Leistungsansprüche für eine gewisse Übergangszeit erhalten bleiben (BSGE 45, 11, 17).

    zur Krankheitsbekämpfung, die Krankenpflege und die Krankenhauspflege, nicht mehr zu gewähren sind (BSGE 45, 11, 15, 17; 49, 165, 169)" Hat der Arbeitsunfähige keinen Anspruch auf Krankenpflege mehr, so kann auch ein Anspruch auf Krankengeld nicht wieder aufleben" Gemeint ist also, daß eine Mitgliedschaft des Arbeitsunfähigen einen Kran- " 8 -.

    kengeldanspruch nur noch vermitteln kann, solange aus dieser Mitgliedschaft ein Anspruch auf Krankenpflege, eventuell auch nur ein nachgehender Anspruch auf Krankenpflege, besteht (BSGE 45, 11, 15).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entsteht aber auch ein Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherungsfall der Krankheit während der Mitgliedschaft die Arbeitsunfähigkeit aber erst während der nachgehenden Frist eingetreten ist (BSGE 45, 11, 15).

  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch eines freiwillig Versicherten - Wegfall

    Soweit das BSG dabei für die Entstehung des Krankengeldanspruchs eine Mitgliedschaft mit Krankengeldberechtigung im Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit als maßgeblich angesehen hat, sind daraus für den vorliegenden Fall ebenso wenig Schlüsse zu ziehen wie oben aus der entsprechenden Voraussetzung des § 48 Abs. 2 SGB V; auch der Kläger hat keinen Fall benannt, in dem das BSG einen Anspruch bejaht hätte, obwohl die Krankengeldberechtigung wie beim jetzigen Kläger vor der umstrittenen erstmaligen Bewilligung entfallen war (vgl etwa BSGE 45, 11, 15 = SozR 2200 § 183 Nr. 11 S 25 und BSGE 49, 163, 166 = SozR 2200 § 183 Nr. 30 S 77; zum Ganzen: Noftz, SGB V, K § 19 RdNr 15 ff).
  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 90/78

    Wiederholte Erkrankung - Arbeitsunfähigkeit - Auflebung eines

    Das hat der Senat bereits in dem Urteil vom 5. Oktober 1977 - 3 RK 35/77 - (BSGE 45, 11, 13) klargestellt.

    Die Beklagte verkennt insoweit die Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 5. Oktober 1977 (BSGE 45, 11, 19).

    Vielmehr begründet gerade die mitgliedschaftliche Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungsansprüche (vgl BSGE 45, 11, 16, 17).

    In dem Zusammenhang spielt allerdings der Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalles wiederum eine Rolle, worauf der Senat in der von der Beklagten zitierten Entscheidung ebenfalls bereits hingewiesen hat (vgl BSGE 45, 11, 15, 16).

  • BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81

    Beginn der Arbeitsunfähigkeit; Bronchialcarzinom; Beschäftigungsnachgang trotz

    Nach der Rechtsprechung des Senats wird der erworbene Anspruch auf Krankengeld nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Versicherte aus dem mit Anspruch auf Krankengeld ausgestatteten Versicherungsverhältnis ausscheidet und anschließend nur noch ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist (BSGE 49, 163ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2030#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 30 im Anschluß an BSGE 45, 11ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 11; BSGE 51, 281ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2035#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 35; BSGE 51, 287ff. = 'SozR%202200%20§%20);">183%20RVO%20Nr.%2036#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 36; Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 65/80 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - L 1 KR 54/04

    Freiwillige Krankenversicherung - Wirksamkeit des Beitritts - Vorerkrankung -

    Vielmehr entsteht ein Anspruch auf Krankengeld auch dann, wenn die Erkrankung schon zu einer Zeit aufgetreten ist, in der noch keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand, der Erkrankte aber später Mitglied einer Krankenkasse wird und Arbeitsunfähigkeit eintritt (BSG, Urteil vom 05.10.1977 - 3 RK 35/75, SozR 2200 § 183 Nr. 11).
  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

    Mit der Neufassung des @ 183 Abs. 2 und 3 RVG durch Art. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage-der Arbeiter im Krankheitsfall vom 12. Juli 1961 (BGBl I 913) wurde der Bezug des Krankengeldes" der eine Arbeitsunfähigkeit nach allgemeiner Auffa53ung anzeigt, grundsätzlich auf unbegrenzte Zeit verlängert, so daß es insgesamt einige Jahre wegen derselben Krankheit gewährt werden kann (dazu BSGE 45, 11, 13 ff " 17.
  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 25/90

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

    Zwar sind durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) die Voraussetzungen, unter denen nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit wieder besteht, wesentlich verschärft worden, wie ein Vergleich der jetzt in § 48 Abs. 2 SGB V enthaltenen Regelung mit der zum Wiederaufleben von Ansprüchen nach altem Recht - zu § 183 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) - ergangenen Rechtspr zeigt (vgl BSGE 45, 11 = SozR 2200 § 183 Nr. 11; BSGE 49, 163 = SozR 2200 § 183 Nr. 30; BSGE 51, 281 = SozR 2200 § 183 Nr. 35; BSGE 51, 287 = SozR 2200 § 183 Nr. 36; BSGE 52, 261 = SozR 2200 § 183 Nr. 39).
  • BSG, 14.04.1983 - 8 RK 21/81

    Krankengeldanspruch - Mitgliedschaft - Behandlungsbedürftigkeit -

    Der streitige Krankengeldanspruch richtet sich nach bundesdeutschem Sozialversicherungsrecht, obwohl der Kläger spanischer Staatsangehöriger ist und sich während der Zeit, für die er Krankengeld begehrt, nicht nur vorübergehend in Spanien aufgehalten hat (Art. 2 Abs. 1; Art. 3 Nr. 1; Art A; Art. 5 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit in der Fassung vom H. Dezember 1973 - BGBl II 1977 S 687 - die insoweit keine Änderung gegenüber der früheren Fassung vom 29. Oktober 1959 gebracht hat - BSGE 45, 11, 12 -).

    Mit seinen Urteilen vom 5. Oktober 1977 (BSGE 45, 11 ff; USK 771H8) hat der 3. Senat eine Abgrenzung gegenüber dem Urteil vom 17. April 1970 (BSGE 31, 125 ff) vorgenommen.

    Im Gegenteil, in der Entscheidung BSGE 45, 11, 15 ist ausdrücklich auf die Rechtsprechung, wie sie in BSGE 26, 57 ff ihren Niederschlag gefunden hat, verwiesen und daran festgehalten werden.

  • BSG, 28.04.1981 - 3 RK 12/80

    Krankengeldanspruch - Wiederaufleben eines Anspruchs - Umwandlung des

    Nach der Rechtsprechung des Senats lebt zwar ein zunächst begründeter Krankengeldanspruch nach Beginn einer neuen Rahmenfrist in der Regel nur dann wieder auf, wenn der Arbeitsunfähige der gesetzlichen Krankenversicherung noch mitgliedschaft- ' lich verbunden ist (BSGE 45, 11, 16, 17 = SczR 2200 EUR 185 5 -.

    Der jeweiligen Arbeitsunfähigkeit kommt somit nicht nur hinsichtlich der Berechnung, sondern auch hinsichtlich der Voraussetzungen des Krankengeldanspruches eine selbständige Bedeutung zu (vgl BSGE 18, 122, 125; 25, 57, 59; 45, 11, Nachdem also der ' 16).

  • LSG Hessen, 13.03.1985 - L 8 KR 795/82

    Krankenversicherung; Arbeitsunfähigkeit; Krankheit; Krankengeld; Blockfrist;

  • BSG, 26.11.1991 - 1 RK 1/91

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

  • BSG, 02.02.1983 - 3 RK 63/80
  • BSG, 12.12.1979 - 3 RK 36/79
  • LSG Hessen, 21.06.2018 - L 9 U 189/16

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • BSG, 29.01.1980 - 3 RK 57/79
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84

    Krankengeld - Blockfrist - Krankheitszustand - Bindung an frühere Bewilligungen

  • BSG, 28.03.1979 - 3 RK 91/78
  • BSG, 26.11.1991 - 1 RK 20/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei unechter Rückwirkung im Sozialleistungsrecht;

  • BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Krankengeld - Anforderungen an die

  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 60/79

    Landwirtschaftlicher Unternehmer - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Anspruch

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 28/85

    Leistungspflichtige Krankenkasse - Familienkrankenhilfe - Versicherungsfall -

  • BSG, 03.06.1981 - 3 RK 6/80
  • LSG Hessen, 22.02.1978 - L 8 KR 13/76

    Krankengeld für Gastarbeiten

  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 25/82
  • BSG, 09.09.1981 - 3 RK 29/81
  • BSG, 28.03.1979 - 3 RK 93/78
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